Beta-Phase in VorbereitungStartet mit den ersten PilotbehördenVormerken

Sprachmittlung.Wenn Sie siebrauchen.

Vernehmung um 23 Uhr. Anhörung bei der Ausländerbehörde. Aufnahmegespräch in der Notaufnahme. lingomatch verbindet Ihre Dienststelle in Minuten mit qualifizierten und vereidigten Dolmetscher:innen, bundesweit, JVEG-kompatibel und DSGVO-konform.

Beispielansicht
Der direkte Vergleich

Was sich in Ihrer Dienststelle ändert.

Sechs Punkte, an denen der Unterschied im Alltag spürbar wird. Links der heutige Weg über Telefonliste und Vermittlungsbüro, rechts der Weg über die Plattform.

Heute · Telefonliste und VermittlungMit lingomatch
Anfrage stellen15 bis 30 Minuten Telefonate, oft mehrere VersucheIn wenigen Klicks strukturiert abgesendet
Verfügbarkeit30 bis 90 Minuten Anreise, auf den Bezirk begrenztZuschaltung per Video, bundesweit, auch seltene Sprachen
EinsatzformPräsenz vor Ort, Anfahrt nötigEnde-zu-Ende verschlüsselt zugeschaltet, ortsunabhängig
AbrechnungManuelle Erfassung, Anreisepauschalen nach JVEG § 5Einsatznachweis als PDF, JVEG-kompatible Taktung
Betrieb und DatenschutzCompliance je nach Dienstleister unterschiedlichBetrieb in Deutschland, drei Modelle bis On-Premise
Wenn niemand kannErneute Telefonkette von vornWeitere Dolmetscher:innen werden gestaffelt angefragt
So läuft eine Anfrage

Vom festgestellten Sprachbedarf bis zur laufenden Suche.

Fünf Schritte an einem Beispiel aus der Nachtschicht: Beschuldigtenvernehmung, Verständigung nur auf Französisch. Alle Ansichten sind Beispiele.

Beispielansicht
Von der Feststellung bis zum Beginn5 Minutenim geschilderten Ablauf
Anreise der Dolmetscherin0 kmzugeschaltet statt angereist
Wartezeit der betroffenen Personkeineüber die Sprachbarriere hinaus
Ohne Plattform bedeutet eine Sprachbarriere um 23 Uhr eine Telefonkette, Wartezeit und im Zweifel eine Anreise quer durchs Land.

Die betroffene Person wartet währenddessen, und Beamte sind gebunden. Genau diese Stunden sind der Grund, aus dem lingomatch entstanden ist.

Anwendungsbereiche

Nicht nur Polizei.

Unser Fokus liegt dort, wo die Vergütung geregelt ist und feststeht, wer sie trägt: in Strafverfolgung, Justiz und Migration. In den übrigen Bereichen funktioniert die Plattform genauso, dort ist aber vorab zu klären, wer das Honorar übernimmt.

FokusPolizei

Vernehmung und Anzeigenaufnahme

Belehrung, Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, Sachverhaltsklärung. Auch nachts, am Wochenende und aus dem Bereitschaftsdienst heraus.

FokusJustiz

Haftvorführung und Bereitschaft

Termine am Wochenende, Anhörungen und Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft. § 185 Abs. 1a GVG stellt die Zuschaltung ausdrücklich zur Verfügung.

FokusMigration

Registrierung und Anhörung

Erstgespräche, Anhörungen und Rückführungsverfahren in Ausländerbehörden. Gerade hier fallen Sprachen an, die im Bezirk niemand in Präsenz abdeckt.

Auf AnfrageGesundheitswesen

Aufklärung und Anamnese

Aufklärungsgespräch, Erstanamnese in der Notaufnahme, Entlassgespräch. Fachlich naheliegend, aber die Kostenträgerschaft ist hier nicht allgemein geregelt.

Auf AnfrageKommunen und Soziales

Bürgeramt, Jobcenter, Jugendamt

Beratungsgespräche, Bedarfsfeststellungen, Familienangelegenheiten. Auch hier ist offen, wer das Honorar trägt, und das klärt sich je nach Träger unterschiedlich.

Auf AnfrageWeitere Bereiche

Sagen Sie uns Ihren Fall

Sprachbarrieren halten auch außerhalb dieser Bereiche Vorgänge auf. Die Technik ist dabei selten das Problem. Wenn geklärt ist, wer das Honorar trägt, lässt sich fast jeder Fall abbilden.

Pool und Vorgaben

Wer für Sie dolmetscht, legen Sie fest.

Drei Modelle. Sie entscheiden, ob ausschließlich Ihre eigenen Kontakte angefragt werden, der bundesweite Pool oder beide nacheinander.

Modell 01
Anfrage der Behördegeht anIhr eigener Poolnicht genutztlingomatch-Pool

Ihr eigener Behördenpool

Sie pflegen Ihre eigenen Dolmetscher:innen in der Plattform. Anfragen gehen ausschließlich an diesen Kreis. Volle Hoheit, geeignet für hohe Schutzbedarfe, mit Zuverlässigkeitsüberprüfung als Voraussetzung.

Modell 02
Anfrage der Behördenicht eingerichtetIhr eigener Poolgeht anlingomatch-Pool

Der lingomatch-Pool

Sie greifen auf den bundesweiten Pool zu, auch für seltene Sprachen und außerhalb Ihres Bezirks. Die Mindestanforderung an die Qualifikation stellen Sie selbst ein, von Sprachmittler:in bis vereidigt und qualifiziert.

Modell 03
Anfrage der BehördezuerstIhr eigener Poolnach eingestellter Zeitlingomatch-Pool

Beide, im Kaskaden-Fallback

Zuerst Ihr eigener Pool, danach der lingomatch-Pool, wenn dort niemand annimmt. Die Zeit bis zum Übergang stellen Sie selbst ein. Für Polizei und Justiz das empfohlene Modell.

Mindestqualifikation, Sprachfilter und Reihenfolge steuern Sie selbst.

Alle Vorgaben sind im Behördenkonto jederzeit änderbar. Grundprinzip der Vergabe ist echter Zufall, auf Wunsch Rotation. Es gibt kein Bieterverfahren.

Qualifikation und Prüfung

Sie legen fest, wer überhaupt angefragt wird.

Grundvoraussetzung für die Registrierung sind Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Darauf bauen vier Stufen auf, aus denen Sie Ihre Mindestanforderung wählen.

Mindestanforderung wählenHöhere Stufe, kleinerer Kreis

Vereidigt

Allgemein beeidigt durch ein Landgericht. Für Verfahren, in denen es auf die Beeidigung ankommt.

Angefragt werden Stufe 3 und Stufe 4.

Wer sich zuschaltet

Bevor Sie einem Gespräch beitreten, zeigt die Anwendung eine Karte der Person: verifiziertes Profilbild, Name, Sprachen und Qualifikationsstufe. Was dort steht, ist keine Selbstauskunft. Drei Prüfungen liegen davor, und das Bild entsteht dabei.

Identität

Automatisierte Prüfung des Ausweisdokuments über einen spezialisierten europäischen Anbieter, wie er auch im Finanzbereich eingesetzt wird. Die Ausweisdaten werden dort verarbeitet und liegen nicht bei lingomatch.

Qualifikation

Beeidigung und Qualifikation werden bei der Registrierung nachgewiesen und geprüft. Welche Mindeststufe für Ihre Anfragen gilt, stellen Sie selbst ein.

Profilbild

Das Bild entsteht bei der Identitätsprüfung und ist dauerhaft mit dem Konto verknüpft. Eine Änderung ist nur nach erneuter Prüfung möglich. Sie sehen also die geprüfte Person.

Für den behördeneigenen Pool können Sie zusätzlich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung voraussetzen. Hinterlegt wird dabei ausschließlich das Ablaufdatum.

Wirtschaftlichkeit

Für Ihre Behörde kostenfrei.

Die Nutzung der Plattform kostet Ihre Behörde nichts. Finanziert wird sie über eine Servicegebühr gegenüber den Dolmetscher:innen.

Keine Plattformkosten

Kein Auftragswert für die Nutzung

Es gibt keine Lizenz, keine Nutzungsgebühr und keine Mindestabnahme. Was das für den passenden Vergabeweg bedeutet, klären wir vor dem Pilot gemeinsam mit Ihrer Vergabestelle.

Kein Zahlungsfluss

Sie zahlen direkt an die Dolmetscherin

Das Auftragsverhältnis entsteht zwischen Ihrer Behörde und der dolmetschenden Person. Wir stellen den Einsatznachweis bereit, die Rechnung schreibt sie selbst.

Wo Kosten entfallen

Anreise, Wartezeit, Doppelfahrten

Ohne Anreise entfallen Fahrtkosten nach JVEG § 5 und die Zeit, in der Beamte gebunden sind, ohne dass die Vernehmung läuft. Wie stark das wirkt, messen wir im Pilotbetrieb mit Ihnen.

Betriebsmodelle

Drei Wege, einer davon in Ihrem Netz.

Die Modelle unterscheiden sich in der Bereitstellungsebene. Anwendungslogik, Bedienung und Funktionsumfang bleiben identisch.

Modell 1

Cloud

Ihre Behörde nutzt die zentrale Plattform als Mandant auf gemeinsam betriebener Infrastruktur in einem deutschen Rechenzentrum. Schnellste Inbetriebnahme ohne eigene IT-Vorleistung.

Mandantenmodell
Mehrere Mandanten
Betrieb
Deutschland
Aufwand
Sehr gering
Geeignet für
Erstkontakt und Pilot
Modell 2

Dediziertes Signaling

Ihre Behörde erhält einen ausschließlich für sie betriebenen Signaling-Server in einem deutschen Rechenzentrum. Verbindungsdaten liegen auf einer eigenen Instanz, ohne Vermischung mit anderen Mandanten.

Mandantenmodell
Dediziert
Betrieb
Deutschland
Aufwand
Gering
Geeignet für
Mittlere bis hohe Schutzbedarfe
Modell 3

On-Premise

Signaling und Medienkomponenten laufen vollständig in Ihrer Infrastruktur, im eigenen Rechenzentrum oder bei einem behördlich akkreditierten Anbieter. Vollständige Datenhoheit.

Mandantenmodell
Vollständig dediziert
Betrieb
Ihr Behördennetz
Aufwand
Hoch
Geeignet für
Höchste Schutzbedarfe
Sicherheit und Compliance

Sicherheit, die sich prüfen lässt.

Sechs Punkte, die Ihre IT und Ihr Datenschutzbeauftragter als Erstes abfragen.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Ton und Bild sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Unsere Server transportieren Chiffrat. Auch lingomatch kann nicht mithören.

Betrieb in Deutschland

Zentrale Komponenten laufen in deutschen Rechenzentren mit anerkannten Zertifizierungen. Kein Drittlandtransfer der Kerndaten.

Keine Aufzeichnung

Vollbild-Hinweis auf § 201 StGB vor jedem Beitritt, den alle bestätigen müssen. Ohne Bestätigung kommt keine Verbindung zustande.

Inhalte sind für uns nicht lesbar

Ton und Bild werden auf den Endgeräten verschlüsselt, unsere Server transportieren Chiffrat. Eine inhaltliche Auswertung ist damit technisch ausgeschlossen.

Wiedereintritt nach Abbruch

Bricht die Verbindung ab, können beide Seiten den Raum erneut betreten. Der Vorgang bleibt derselbe, es muss keine neue Anfrage gestellt werden.

Nachvollziehbarkeit

Wer wann mit wem verbunden war und wie lange, wird protokolliert. Gesprächsinhalte nicht. Dolmetscher:innen haben ein eigenes Audit-Log.

Nächster Schritt

Besprechen wirIhren Sprachmittlungsbedarf.

In einer halben Stunde, an Ihren eigenen Lagen.

  • Für die Behörde kostenfrei
  • Ohne Verpflichtung
  • Auf Wunsch On-Premise in Ihrem Netz