Vernehmung und Anzeigenaufnahme
Belehrung, Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, Sachverhaltsklärung. Auch nachts, am Wochenende und aus dem Bereitschaftsdienst heraus.
Vernehmung um 23 Uhr. Anhörung bei der Ausländerbehörde. Aufnahmegespräch in der Notaufnahme. lingomatch verbindet Ihre Dienststelle in Minuten mit qualifizierten und vereidigten Dolmetscher:innen, bundesweit, JVEG-kompatibel und DSGVO-konform.
Sechs Punkte, an denen der Unterschied im Alltag spürbar wird. Links der heutige Weg über Telefonliste und Vermittlungsbüro, rechts der Weg über die Plattform.
Fünf Schritte an einem Beispiel aus der Nachtschicht: Beschuldigtenvernehmung, Verständigung nur auf Französisch. Alle Ansichten sind Beispiele.
Die betroffene Person wartet währenddessen, und Beamte sind gebunden. Genau diese Stunden sind der Grund, aus dem lingomatch entstanden ist.
Unser Fokus liegt dort, wo die Vergütung geregelt ist und feststeht, wer sie trägt: in Strafverfolgung, Justiz und Migration. In den übrigen Bereichen funktioniert die Plattform genauso, dort ist aber vorab zu klären, wer das Honorar übernimmt.
Belehrung, Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, Sachverhaltsklärung. Auch nachts, am Wochenende und aus dem Bereitschaftsdienst heraus.
Termine am Wochenende, Anhörungen und Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft. § 185 Abs. 1a GVG stellt die Zuschaltung ausdrücklich zur Verfügung.
Erstgespräche, Anhörungen und Rückführungsverfahren in Ausländerbehörden. Gerade hier fallen Sprachen an, die im Bezirk niemand in Präsenz abdeckt.
Aufklärungsgespräch, Erstanamnese in der Notaufnahme, Entlassgespräch. Fachlich naheliegend, aber die Kostenträgerschaft ist hier nicht allgemein geregelt.
Beratungsgespräche, Bedarfsfeststellungen, Familienangelegenheiten. Auch hier ist offen, wer das Honorar trägt, und das klärt sich je nach Träger unterschiedlich.
Sprachbarrieren halten auch außerhalb dieser Bereiche Vorgänge auf. Die Technik ist dabei selten das Problem. Wenn geklärt ist, wer das Honorar trägt, lässt sich fast jeder Fall abbilden.
Drei Modelle. Sie entscheiden, ob ausschließlich Ihre eigenen Kontakte angefragt werden, der bundesweite Pool oder beide nacheinander.
Sie pflegen Ihre eigenen Dolmetscher:innen in der Plattform. Anfragen gehen ausschließlich an diesen Kreis. Volle Hoheit, geeignet für hohe Schutzbedarfe, mit Zuverlässigkeitsüberprüfung als Voraussetzung.
Sie greifen auf den bundesweiten Pool zu, auch für seltene Sprachen und außerhalb Ihres Bezirks. Die Mindestanforderung an die Qualifikation stellen Sie selbst ein, von Sprachmittler:in bis vereidigt und qualifiziert.
Zuerst Ihr eigener Pool, danach der lingomatch-Pool, wenn dort niemand annimmt. Die Zeit bis zum Übergang stellen Sie selbst ein. Für Polizei und Justiz das empfohlene Modell.
Alle Vorgaben sind im Behördenkonto jederzeit änderbar. Grundprinzip der Vergabe ist echter Zufall, auf Wunsch Rotation. Es gibt kein Bieterverfahren.
Grundvoraussetzung für die Registrierung sind Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Darauf bauen vier Stufen auf, aus denen Sie Ihre Mindestanforderung wählen.
Allgemein beeidigt durch ein Landgericht. Für Verfahren, in denen es auf die Beeidigung ankommt.
Angefragt werden Stufe 3 und Stufe 4.
Bevor Sie einem Gespräch beitreten, zeigt die Anwendung eine Karte der Person: verifiziertes Profilbild, Name, Sprachen und Qualifikationsstufe. Was dort steht, ist keine Selbstauskunft. Drei Prüfungen liegen davor, und das Bild entsteht dabei.
Automatisierte Prüfung des Ausweisdokuments über einen spezialisierten europäischen Anbieter, wie er auch im Finanzbereich eingesetzt wird. Die Ausweisdaten werden dort verarbeitet und liegen nicht bei lingomatch.
Beeidigung und Qualifikation werden bei der Registrierung nachgewiesen und geprüft. Welche Mindeststufe für Ihre Anfragen gilt, stellen Sie selbst ein.
Das Bild entsteht bei der Identitätsprüfung und ist dauerhaft mit dem Konto verknüpft. Eine Änderung ist nur nach erneuter Prüfung möglich. Sie sehen also die geprüfte Person.
Für den behördeneigenen Pool können Sie zusätzlich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung voraussetzen. Hinterlegt wird dabei ausschließlich das Ablaufdatum.
Die Nutzung der Plattform kostet Ihre Behörde nichts. Finanziert wird sie über eine Servicegebühr gegenüber den Dolmetscher:innen.
Es gibt keine Lizenz, keine Nutzungsgebühr und keine Mindestabnahme. Was das für den passenden Vergabeweg bedeutet, klären wir vor dem Pilot gemeinsam mit Ihrer Vergabestelle.
Das Auftragsverhältnis entsteht zwischen Ihrer Behörde und der dolmetschenden Person. Wir stellen den Einsatznachweis bereit, die Rechnung schreibt sie selbst.
Ohne Anreise entfallen Fahrtkosten nach JVEG § 5 und die Zeit, in der Beamte gebunden sind, ohne dass die Vernehmung läuft. Wie stark das wirkt, messen wir im Pilotbetrieb mit Ihnen.
Die Modelle unterscheiden sich in der Bereitstellungsebene. Anwendungslogik, Bedienung und Funktionsumfang bleiben identisch.
Ihre Behörde nutzt die zentrale Plattform als Mandant auf gemeinsam betriebener Infrastruktur in einem deutschen Rechenzentrum. Schnellste Inbetriebnahme ohne eigene IT-Vorleistung.
Ihre Behörde erhält einen ausschließlich für sie betriebenen Signaling-Server in einem deutschen Rechenzentrum. Verbindungsdaten liegen auf einer eigenen Instanz, ohne Vermischung mit anderen Mandanten.
Signaling und Medienkomponenten laufen vollständig in Ihrer Infrastruktur, im eigenen Rechenzentrum oder bei einem behördlich akkreditierten Anbieter. Vollständige Datenhoheit.
Sechs Punkte, die Ihre IT und Ihr Datenschutzbeauftragter als Erstes abfragen.
Ton und Bild sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Unsere Server transportieren Chiffrat. Auch lingomatch kann nicht mithören.
Zentrale Komponenten laufen in deutschen Rechenzentren mit anerkannten Zertifizierungen. Kein Drittlandtransfer der Kerndaten.
Vollbild-Hinweis auf § 201 StGB vor jedem Beitritt, den alle bestätigen müssen. Ohne Bestätigung kommt keine Verbindung zustande.
Ton und Bild werden auf den Endgeräten verschlüsselt, unsere Server transportieren Chiffrat. Eine inhaltliche Auswertung ist damit technisch ausgeschlossen.
Bricht die Verbindung ab, können beide Seiten den Raum erneut betreten. Der Vorgang bleibt derselbe, es muss keine neue Anfrage gestellt werden.
Wer wann mit wem verbunden war und wie lange, wird protokolliert. Gesprächsinhalte nicht. Dolmetscher:innen haben ein eigenes Audit-Log.
In einer halben Stunde, an Ihren eigenen Lagen.