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Einsatzbereich · Migration

Sprachen, die im Bezirk niemand abdeckt.

Registrierung, Erstgespräch, Anhörung, Bescheidzustellung. In kaum einem anderen Bereich fallen so viele verschiedene Sprachen an, und in kaum einem anderen ist die Liste vor Ort so schnell zu Ende. Der Pool kennt keine Bezirksgrenze.

Der Rechtsrahmen

Amtssprache ist Deutsch. Verstehen muss trotzdem sein.

Aus der Amtssprachenregelung folgt kein Verzicht auf Verständigung, sondern die Pflicht, sie herzustellen.

Maßgebliche Normen
§ 23 VwVfG

Die Amtssprache ist Deutsch. Fremdsprachige Erklärungen entfalten ihre Wirkung erst mit einer Übertragung.

Anhörung

Wer angehört wird, muss die Fragen verstehen und seine Antwort in der eigenen Sprache geben können.

Bescheid

Zustellung und Erläuterung setzen voraus, dass der Inhalt ankommt, gerade bei Rechtsbehelfsfristen.

Rechnet Ihre Behörde nach dem JVEG ab, gelten dessen Sätze und Zuschläge. Andernfalls gilt der vereinbarte Satz, der in der Anfrage steht, bevor jemand annimmt. § 201 StGB verbietet die Aufzeichnung; die Plattform weist vor jedem Beitritt darauf hin.

Typische Situationen

Wo die Liste vor Ort zu Ende ist.

Sechs Lagen, in denen die Sprache selbst das Nadelöhr ist.

Registrierung und Erstgespräch

Die erste Verständigung

Oft die schwierigste, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, welche Sprache oder welcher Dialekt gebraucht wird.

Anhörung

Ausführlich und protokolliert

Längere Termine, bei denen es auf jede Nuance ankommt. Aufgerundet wird auf halbe Stunden.

Bescheid und Rechtsbehelf

Fristen laufen

Die Erläuterung eines Bescheids entscheidet darüber, ob eine Frist verstanden wird.

Seltene Sprachen und Dialekte

Bundesweit statt bezirksgebunden

Der Grund, aus dem viele Behörden heute auf Angehörige oder Begleitpersonen ausweichen.

Sensible Konstellationen

Präferenz beim Geschlecht

Bei Anhörungen zu Fluchtgründen kann die Wahl der Person über die Aussagebereitschaft entscheiden.

Mehrere Standorte

Ein Zugang für die ganze Behörde

Außenstellen greifen auf denselben Pool und dieselben Vorgaben zu.

Im Ablauf

Was sich im Sachgebiet ändert.

Drei Punkte, an denen der Unterschied im Alltag spürbar wird.

Vorher

Der Umweg

Suche über Listen und Vermittlungsbüros, im Zweifel Ausweichen auf eine Begleitperson ohne Qualifikation.

Währenddessen

Die Anfrage

Sprache, geschätzte Dauer, Vorgangsnummer, auf Wunsch eine Präferenz beim Geschlecht. Angefragt wird gestaffelt.

Danach

Der Nachweis

Je Einsatz ein Nachweis als PDF. Über lingomatch fließt kein Honorar, Sie rechnen direkt mit der dolmetschenden Person ab.

Wo die Verständigung Teil der Beziehung ist, raten wir zur Präsenz.

Bei traumatisierten Personen, bei Kindern und in Gesprächen, in denen körperliche Anwesenheit Vertrauen schafft, ist die Zuschaltung nicht immer das Richtige. Diese Einschätzung treffen Ihre Fachkräfte, nicht wir.

Nächster Schritt

Besprechen wirIhren Sprachmittlungsbedarf.

In einer halben Stunde, an Ihren eigenen Lagen.

  • Für die Behörde kostenfrei
  • Betrieb in Deutschland
  • Auf Wunsch On-Premise