Belehrung, Aussage, Protokoll
Der häufigste Fall. Die betroffene Person bleibt im Vernehmungsraum, zugeschaltet wird allein die dolmetschende Person.
Belehrung, Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, Anzeigenaufnahme. Sprachbarrieren richten sich nicht nach Dienstzeiten. Über lingomatch ist eine qualifizierte oder vereidigte Person in Minuten zugeschaltet, bundesweit und auch in Sprachen, die im Bezirk niemand in Präsenz abdeckt.
Ihre Rechtsabteilung wird zuerst hierauf schauen.
Die Vernehmung beginnt mit der Belehrung. Sie muss verstanden werden, sonst ist die Aussage angreifbar.
Der Beschuldigte ist vor Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen. Das setzt eine Verständigung voraus.
Für Beschuldigte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist eine Dolmetscherin hinzuzuziehen.
Das Honorar richtet sich nach dem JVEG, sofern Ihre Dienststelle danach abrechnet, sonst nach dem vereinbarten Satz. § 201 StGB verbietet die Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes; die Plattform weist vor jedem Beitritt darauf hin.
Sechs Lagen aus dem Dienstalltag, in denen eine Sprachbarriere den Vorgang aufhält.
Der häufigste Fall. Die betroffene Person bleibt im Vernehmungsraum, zugeschaltet wird allein die dolmetschende Person.
Auch hier gilt: Wer nicht versteht, sagt nichts Verwertbares. Der Ablauf ist derselbe wie bei Beschuldigten.
Kurze Vorgänge, für die sich keine Anreise lohnt. Aufgerundet wird auf halbe Stunden.
Genau die Zeiten, in denen die Telefonkette am längsten dauert. Rechnet Ihre Dienststelle nach JVEG ab, gelten dort Zuschläge.
Sprachen, für die im eigenen Bezirk niemand gelistet ist. Der Pool kennt keine Bezirksgrenze.
Sie können ausschließlich Ihre eigenen, zuverlässigkeitsüberprüften Kontakte anfragen lassen und die Mindeststufe festlegen.
Drei Punkte, an denen der Unterschied im Dienstalltag spürbar wird.
15 bis 30 Minuten Telefonate, oft mehrere Versuche, danach 30 bis 90 Minuten Anreise. Zwei Beamte sind gebunden, die betroffene Person wartet.
Vorgangsnummer, Sprache und geschätzte Dauer eingeben, absenden. Angefragt wird gestaffelt, wer die Sprache abdeckt und verfügbar ist.
Je Einsatz ein Nachweis als PDF mit Dauer, Sprache und Vorgangsnummer. Über lingomatch fließt kein Honorar, Sie rechnen direkt mit der dolmetschenden Person ab.
Bei Gegenüberstellungen, bei Beteiligten mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigung und in Lagen, in denen die körperliche Anwesenheit einer dritten Person Teil des Verfahrens ist, raten wir zur Präsenz. Das entscheiden Sie, nicht wir.
In einer halben Stunde, an Ihren eigenen Lagen.