Beta-Phase in VorbereitungStartet mit den ersten PilotbehördenVormerken

Hier ist offen,wer bezahlt.

Im Gesundheitswesen, in Kommunen und Sozialbehörden sowie in Anwaltschaft und Notariat wird gedolmetscht wie überall sonst. Anders als in Strafverfolgung, Justiz und Migration fehlt dort ein einheitlicher Rahmen dafür, wer das Honorar trägt. Deshalb sind es derzeit keine Fokusbereiche.

Der offene Punkt
Der Unterschied

In den Fokusbereichen regelt es das Gesetz.

Wo eine Behörde nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz abrechnet, stehen Satz, Taktung und Zuschläge fest, und es ist klar, wer zahlt. Außerhalb dieses Rahmens beginnt jeder Fall mit derselben Frage.

Weitere BereicheStrafverfolgung · Justiz · Migration
VergütungsrahmenKein einheitlicher Rahmen, der Satz wird im Einzelfall vereinbartJVEG oder ein vereinbarter Rahmen
Wer zahltEinrichtung, Kostenträger oder die betroffene Person, je nach FallDie beauftragende Behörde
GrundlageMuss vor dem ersten Einsatz geklärt seinAus dem Verfahren heraus geregelt
Wir bauen dort nichts auf Verdacht. Wenn Sie die Kostenfrage geklärt haben, setzen wir Ihren Fall mit Ihnen um.

Technisch funktioniert die Plattform in diesen Bereichen genauso: dieselbe Vermittlung, dieselbe Verschlüsselung, dieselben geprüften Dolmetscher:innen. Was fehlt, ist keine Funktion, sondern eine Entscheidung auf Ihrer Seite.

Um welche Bereiche es geht

Drei Felder, ein gemeinsames Hindernis.

Der Bedarf ist in allen drei Feldern belegt. Was jeweils fehlt, steht in der Karte.

Gesundheitswesen

Aufklärung und Anamnese

Aufklärungsgespräch vor einem Eingriff, Erstanamnese in der Notaufnahme, Entlassgespräch. Verständigung ist Voraussetzung einer wirksamen Einwilligung. Offen ist, ob Klinik, Kostenträger oder die betroffene Person die Sprachmittlung trägt.

Kommunen und Soziales

Bürgeramt, Jobcenter, Jugendamt

Beratungsgespräche, Bedarfsfeststellungen, Familienangelegenheiten. Sensible Themen, bei denen Missverständnisse teuer werden. Die Zuständigkeit für die Kosten unterscheidet sich je nach Träger und Leistungsbereich.

Anwaltschaft und Notariat

Mandantengespräch und Beurkundung

Beratung und Beurkundung mit Sprachmittlung. Hier ist die Kostenfrage oft am schnellsten geklärt, weil sie sich mit der Mandantschaft vereinbaren lässt. Es sind allerdings keine Behörden, und der Rahmen ist ein anderer.

So gehen wir vor

Drei Schritte, und der erste ist ein Gespräch.

Kein Fokusbereich heißt nicht kein Interesse. Es heißt, dass wir Ihnen keine Lösung verkaufen, deren Abrechnung ungeklärt ist.

Schritt 01 · Erstgespräch

Wir sortieren die Kostenfrage mit Ihnen

Wer trägt das Honorar, nach welchem Satz, auf welcher Grundlage. Aus der Praxis in Justiz und Strafverfolgung kennen wir die Fragen, die eine Rechnungsprüfung stellt.

Schritt 02 · Klärung

Die Entscheidung fällt bei Ihnen

Träger, Verwaltung oder Kostenstelle müssen die Übernahme bestätigen. Wir liefern dafür die Zahlen und den Ablauf, treffen die Entscheidung aber nicht.

Schritt 03 · Umsetzung

Technisch ändert sich nichts

Dieselbe Vermittlung, dieselbe Verschlüsselung, dieselben geprüften Dolmetscher:innen, dieselben Betriebsmodelle bis On-Premise. Sie starten mit demselben Produkt wie eine Polizeidienststelle.

Sagen Sie uns Ihren Fall, und wir sagen Ihnen ehrlich, ob er heute schon trägt.

Wenn nicht, sagen wir Ihnen auch das. Weil hier kein einheitlicher Rahmen gilt, wird der Stundensatz vereinbart und steht in der Anfrage, bevor jemand annimmt. Niemand nimmt einen Einsatz an, ohne zu wissen, was er einbringt.

Nächster Schritt

Erzählen Sie unsvon Ihrem Fall.

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob er heute schon trägt.

  • Technisch dasselbe Produkt
  • Keine Plattformkosten
  • Ehrliche Antwort, auch wenn sie Nein lautet